Zu zahlen ist die „neue“ Grundsteuer erstmalig ab 2025. Um die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln zu können, müssen alle Eigentümer*innen von Grundstücken (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbegrundstück) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Diese ist zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 abzugeben.
Die dafür notwendigen Formulare sind seit 20. Juni verfügbar und können im Rathaus in der Kämmerei oder Kasse gegen Vorlage des Finanzamt-Anschreibens abgeholt werden. Da in der Bevölkerung vielfach Unsicherheit über das richtige Ausfüllen der Formulare herrscht, lädt der Pfarrgemeinderat der Katholischen Stadtpfarrei Mariä Himmelfahrt am Montag, 25. Juli, um 18 Uhr in das Pfarrheim an der Kolpingstraße zu einem Informationsabend ein, in dessen Verlauf die Modalitäten eingehend erläutert werden. (u)




