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Öffentliche Bekanntmachung
gem. Art. 52 Abs. 1 GO
Am Mittwoch, den 24.06.2020, um 18:30 Uhr findet im Saal des Josefshauses eine
Sitzung des Stadtrates
statt. Zu dieser Sitzung ergeht hiermit öffentlich Einladung.
Tagesordnung:
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1.
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Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratsitzung vom 27.05.2020 gem. Art. 54 Abs. 2 GO und Bekanntgabe von Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
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2.
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PV-Freiflächenanlage „Energiestandort Kricklhof“; FlNrn. 155 und 157, Gem. Weiher Vorstellung der Planung durch die Primus Energie GmbH (Regensburg)
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3.
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Erlass der Haushaltssatzung für die Stadt Hirschau - Haushaltsjahr 2020
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4.
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Finanzplan der Stadt Hirschau für das Haushaltsjahr 2020
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5.
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Erlass der Haushaltssatzung für die Forster-Dorfner´sche Spital- und Krankenhausstiftung Hirschau - Haushaltsjahr 2020
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6.
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Finanzplan der Forster-Dorfner´schen Spital- und Krankenhausstiftung Hirschau für das Haushaltsjahr 2020
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7.
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Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Notbestellung des Kommandanten und des Stellvertreters der FF Ehenfeld
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8.
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Kindertageseinrichtungen der Stadt Hirschau; Änderung der Öffnungszeiten
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9.
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Verschiedenes
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Wer an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen möchte, kann sich bei der Stadt Hirschau unter der Tel.-Nr. 09622/81-0 anmelden.
Hinweis aufgrund der Coronavirus-Pandemie:
Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie wird die Sitzung unter den einschlägigen infektionsschutzrechtlich veranlassten Vorkehrungen, Schutzmaßnahmen und Einschränkungen bzw. unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durchgeführt, die sich insbesondere wie folgt darstellen:
- Sitzungsformation mit Einhaltung eines ausreichenden Abstandes von mindestens 1,5 Meter zwischen den Teilnehmern.
- Beim Eintritt in den Sitzungsraum bitte Gesichts-/Atemschutzmasken tragen.
- Im Eingangsbereich zum Sitzungsraum besteht die Möglichkeit zum Desinfizieren der Hände.
- Die Abstandsregelung gilt auch für die Gänge und WC-Räume; bei Letzteren muss draußen mit Mindestabstand gewartet werden und es dürfen nur so viele Personen eintreten, wie Toiletten vorhanden sind.
- Sofern Sie einer Personengruppe angehören sollten, auf die einer der nachstehenden Punkte zutrifft, bitten wir Sie, im Sinne der einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bzw. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu verfahren, d. h. insbesondere, zunächst:
alle nicht notwendigen Kontakte zu anderen Menschen zu vermeiden und zu Hause zu bleiben:
- positiv auf Corona getestete Personen
- Personen, die Krankheitssymptome auf eine Coronavirus-lnfektion aufweisen
- unter Quarantäne gestellte Personen
- Personen, die Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten
- Personen, die derzeit an einer Atemwegserkrankung (grippaler lnfekt) leiden oder
- Krankheitssymptome hierfür aufweisen
Unabhängig davon liegt es natürlich ohnehin in der Verantwortungs- und Entscheidungssphäre einer/eines jeden Einzelnen persönlich, ob sie/er aufgrund der derzeitigen Situation an der Sitzung teilnimmt oder nicht (z. B. wenn jemand zu einer sogen. Risikogruppe gehören sollte).
- An alle teilnehmenden Personen wird appelliert, die derzeit maßgeblichen und allgemein bekannten Hygienemaßnahmen einzuhalten, insbesondere:
- Abstand halten (mind. 1,50 m) und engen Kontakt mit anderen Personen meiden
- Verzicht auf freundlichen Händedruck zur Begrüßung und Verabschiedung
- Regelmäßiges Händewaschen und ggf. auch desinfizieren der Hände
Hermann Falk
Erster Bürgermeister
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